Fachgebiete:

Grundstücks- und Erbbaurecht

Erbbaurecht

Wir sind schwerpunktmäßig im Bereich der Gestaltung von Grundstücksverträgen und Erbbaurechtskaufverträgen tätig. Beim Abschluss von Erbbaurechtskaufverträgen ist die Kenntnis der Rechtsmaterie und Erfahrung auf diesem Gebiet entscheidend.

Der Erwerb eines Erbbaurechts bedeutet, dass man das vererbliche und veräußerliche Recht erwirbt, auf der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks, also dem Erbbaurechtsausgeber, erforderlich. Dieser erhält für die Nutzung des Grundstücks einen vertraglich vereinbarten Erbbauzins. Bitte wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen Frau Schulte oder Frau Gröling.