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Haftungsrecht
Haftungsrecht

Im Allgemeinen versteht man unter Haftungsrecht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Gesetz oder Vertrag, wenn ein Sach- oder ein Personenschaden eingetreten ist.
Besondere Regelungen gelten hier im Bereich der Tierhalterhaftung sowie im Straßen- und Schienenverkehr. Bei Verletzung
durch ein fremdes Tier, Glatteisstürzen oder Verkehrs-
sicherungspflichtverletzungen stehen wir Ihnen gerne mit unseren Erfahrungen
auf diesem Rechtsgebiet zur Seite.
Wir beraten Sie auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund eines Sturzes im Pflegeheim. Hier kommt dem Pflegeheimbewohner oft eine Beweislastumkehr zugute. In diesem sensiblen Bereich kommt es auf die Kenntnis der detailreichen Rechtsprechung an. Auch hier sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.