Unsere Schwerpunkte:
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Grundstücks- und Erbbaurecht
zum Rechtsgebiet -
Haftungsrecht
zum Rechtsgebiet
Notare
Zum Bereich der notariellen Angelegenheiten gehört die Beurkundung von Verträgen durch den Notar und die Beglaubigung von Unterschriften. Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, wie unter anderem
- Grundstücks- und Erbbaurechtskaufverträgen,
- Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge, wie GmbH-Gründung,
- Handelsregisteranmeldungen und Vereinsgründungen,
- Testamente, Erbscheinsanträge, Erbverträge,
- Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Hofesübergabeverträge, Übertragungsverträge u.v.m.
Gerne bereiten wir Vertragsentwürfe für Sie vor. Zur Vorbereitung eines Grundstücks- oder Erbbaurechtskaufvertrages werden zahlreiche Daten benötigt, die Sie uns gerne vorab entweder telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung stellen können. Wir benötigen hierzu Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift sowie Daten der Käufer und die Anschrift oder Grundbuchblattbezeichnung des Kaufobjektes. Wir nehmen für Sie die Einsicht ins Grundbuch und übersenden den Entwurf. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen, die Sie in notariellen Angelegenheiten haben, an unsere Mitarbeiterin Frau Schulte, sie wird Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Ein wichtiger Bereich ist auch die Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall. Hier gilt es vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln und Vorsorge zu treffen. Dies ist möglich mit einer Patientenverfügung sowie einer General- und Vorsorgevollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens dafür ein, im Krankheitsfalle für Sie zu handeln und verbindliche Entscheidungen für Sie zu treffen. Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre Behandlungswünsche für das Lebensende. Dies wird immer wichtiger im Zeitalter einer hochtechnisierten Medizin.